Offener Brief an MdB Herrn Lehrrieder - Klaus Wenger, 7.Mai 2010


Klaus Wenger
Händelstraße 11
97074 Würzburg

An Herrn
Paul Lehrieder, MdB,
Steinachstr. 3b,
97082 Würzburg,

Betrifft:
Beeinträchtigung der ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit durch die GEMA

Sehr geehrter Herr Lehrieder,
ich wende mich an Sie, zum einen als den Vertreter des Wahlkreises Würzburg im Deutschen Bundestag, zum anderen, weil Sie Mitglied im Petitionsausschuss sind.
Zunächst einmal möchte ich mich kurz vorstellen:

ich heiße Klaus Wenger, bin 51 Jahre alt, und unterrichte als Oberstudienrat am Matthias-Grünewald-Gymnasium in Würzburg kath. Religionslehre und Sport.

Seit meiner eigenen Schulezeit bin ich ehrenamtlich in verschiedenen gemein¬nützigen Organisationen aktiv:
• Bis zum Abitur habe ich eine Jugendgruppe im CVJM Würzburg e.\/. geleitet
• Während des Studiums habe ich die Organische Müllabfuhr mitbegründet, zunächst als Arbeitsgruppe der Kath. Hochschulgemeinde, später als eingetragener Verein "OMA e.V.". Vereinszweck war die getrennte Sammlung der kompostierbaren Hausmüllanteile und deren Verwertung. Der Verein besteht heute noch und schüttet die Prämien aus den Anteilen an der Würzburger Kompost GmbH an lokale Umweitschutzinitiativen aus. Der Würzburger Umweit-stiftung gehöre ich als Vorstand des Stiftungsrates an.
• Nach dem Studium hat es mich beruflich ins Allgäu verschlagen. Aufgrund der Erfahrungen einer Indien-Reise habe ich mich in Kempten dem Weltladen e.V. angeschlossen und war jahrelang als Vorstand, „Geschäftsführer" und Buchhalter (alles ehrenamtlich) im „Fairen Handel" tätig.
• Schon im Allgäu war ich im 'Landesbund für Vogelschutz e.V.' aktiv und habe mich intensiv in den Fledermausschutz eingearbeitet. Seit meiner Rückkehr nach Würzburg leite ich zusammen mit Dr. Otremba die Fledermaus AG der LBV-Kreisgruppe Würzburg.
• Ich unterhalte die homepage www.KonzertinaNetz.de und organisiere seit dem Jahr 2000 Konzertinatreffen am Ammersee.
• Gerade als ich 2005 wieder nach Würzburg umgezogen bin und mir hier einen neuen Bekanntenkreis aufbauen wollte, stand der Folk Club Würzburg e.V. vor der Auflösung, da sich keine Kandidaten für ein Vorstandsamt fanden. Als erfahrener „Vereinsmeier" nahm ich die Herausforderung an und war mehrere Jahre Schriftführer.
Sie sehen, ich bin ein erfahrener "Ehrenamtler" und habe in den verschiedenen Ämtern Anerkennung und Unterstützung erfahren. Als Schriftführer des Folkclub Würzburg e.V. war ich allerdings mit einem Missstand konfrontiert, auf den ich Sie unbedingt aufmerksam machen möchte! Noch nie in all den Jahren habe ich es erlebt, dass ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit so wenig Achtung entgegen gebracht wird, ja dass sie geradezu sabotiert wird, wie ich es in den zwei Folkclub-Jahren von Seiten der GEMA erfahren habe.
Offensichtlich verhindert das Quasi-Monopol, mit dem der Gesetzgeber diesen wirtschaftlichen Verein ausgestattet hat, ein kundenorientiertes Verhalten und aufgrund mangelnder Aufsicht konnte sich ein Geschäftsgebaren entwickeln, das seinesgleichen sucht und dringend korrigiert werden muss! Da durch die vorsätzliche Schädigung gemeinnütziger Arbeit öffentliche Belange berührt sind, wenden ich mich an Sie.
 

Vorab: Ich begrüße die angemessene Bezahlung von Komponisten und Autoren. Der Folkclub Würzburg e.V. organisieren ehrenamtlich Konzerte und Tanzver¬anstaltungen auch deshalb, um Musikerinnen und Musikern eine Auftritts- und damit eine Verdienstmöglichkeit zu schaffen. Auch wenn viele Folkclub-Mitglieder ihre Kompositionen und Arrangements den anderen kostenlos zu Verfügung stellen und ohne Entgelt konzertieren oder zum Tanz aufspielen, so ist uns durch unsere engen Kontakte zu vielen (halb-)professionellen Musikern bewusst, dass diese durch ihre künstlerische Tätigkeit ein angemessenes Auskommen erwirtschaften müssen.
Aber offenkundig versucht aber die GEMA durch Täuschungen und falsche Auskünfte das Urheberrecht zu einer Musiksteuer umzufunktionieren und dort Vergütungen für Urheber einzuziehen, wo es gar keine Urheber gibt, da traditionelle Melodien und Lieder auf¬geführt werden.

Das Täuschungsmanöver lief seinerzeit nach folgendem Schema ab:

• Zunächst behauptet die GEMA fälschlicherweise, ausnahmslos jede Musik-veranstaltung müsse vorher der GEMA gemeldet werden und hinterher seien immer Musikfolgen einzureichen.
Dabei heißt es im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz §13a:
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für die Wiedergabe eines Werkes mittels Tonträger, für Wiedergaben von Funksendungen eines Werkes und für Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden.
(Unterstreichungen von mir). Die Rechtslage ist klar: Vorher melden und hinterher eine Aufstellung einreichen muss nur, wer urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich aufführt.
Dagegen: In der uns am 11.7.2005 übersandten Information der GEMA heißt es: "Anzeigepflichtig sind öffentliche Aufführungen (persönliche Darbietung von Musik), Vorführungen (Projektion von Bildern auf einer Leinwand/TV-Gerät in Verbindung mit Musik) und Wiedergaben (Abspielen von TV/Hörfunksendungen und von vorbestehenden Tonträgern)." und auf der letzten Seite heißt es: "Wenn Sie der Meinung sind, dass bei Ihrer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, weisen sie uns dies nach. Bitte reichen Sie dazu das von den Musikern vollständig ausgefüllte Musikprogramm ein."
Uns schrieben die GEMA-Anwälte am 8.2.06: "Sämtliche von Ihnen durchgeführten Veranstaltungen und sonstige Musiknutzungen sind vorher bei der GEMA anzumelden"
• Hat sich ein unerfahrener Veranstalter von Aufführungen mit traditioneller Musik täuschen lassen und eine Musikfolge eingereicht, bekommt er eine GEMA-Rechnung, selbst wenn kein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk aufgeführt ist. Diese Rechnung beruht auf haarsträubenden Vermutungen, die aber nicht transparent gemacht werden. Ich habe selbst folgendes erlebt.
Uns wurde eine Rechnung für eine Musikfolge eines anderen Veranstalters gestellt, die irrtümlich in unsere Akte geraten war! (Vereinstanz am 10.7.05)
Uns wurde eine Rechnung gestellt, da nicht die Postanschrift aller Musiker aufgeführt war. Dazu sei der Veranstalter verpflichtet, obwohl auf dem GEMA-Formular diese Angabe überhaupt nicht vorkommt und auch kein Feld vorgesehen ist! Es könnte ja sein, dass einer der Musiker GEMA-gemeldet ist und eigene Bearbeitungen der traditionellen Melodien gespielt hat.
Uns wurde eine Rechnung gestellt, weil in der eingereichten Liste die Namen der Bearbeiter von traditionelle Musikstücken fehlen. Die traditionelle Tanzmusik wird aber „unbearbeitet" vorgetragen: Die Melodien erklingen einstimmig, die Harmonien und traditionellen Verzierungen finden die Musikanten (die aus¬wendig spielen) spontan.
In unserem Schriftwechsel mit den GEMA-Anwälten können Sie selber nachlesen, wie monoton behauptet wird, zum Nachweis, dass es sich um ungeschütztes Material handelt, müsse der "Urheber" genannt werden. Falls man keinen "Urheber" nennen kann (was bei traditionellen Melodien fast immer der Fall ist!), greife die GEMA-Vermutung und man sei zahlungspflichtig. "Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass für den Fall, dass Ihrerseits die GEMA-Freiheit der aufgeführten Werke nicht nachgewiesen werden kann (Hierzu bedarf es insbesondere der Nennung des Urhebers) eine Berechnung durch unsere Mandantschaft aufgrund der sogenannten GEMA-Verrnutung erfolgen wird." (Schreiben vom 24.6.05).
Und noch dreister: "Die Behauptung, wonach der GEMA keine Verwertungs-rechte an so genannter traditioneller Musik zusteht, ist unzutreffend" (Schreiben vom 28.12.05)
 

Dass wir kein Einzelfall sind zeigt die Erfahrung von Andreas Götz (Veranstalter von traditionellen Tanzabenden für die BalFolkInitiative Ostalb, balfolkinfo@gandoril.de):
"Anfänglich, in einem einmaligen pers. Telefonat mit einem GEMA-Mitarbeiter habe ich mir Argumente anhören müssen, welche nicht nur falsch, sondern auch rotzfrech und unverschämt waren. Unkundige GEMA-Sachbearbeiter wollten mir erklären, daß Volksmusik mündlich überliefert wird und es deshalb keine Möglichkeit gäbe zu beweisen, daß es mündlich überliefert sei, sonst wäre es ja nicht Volksmusik (!?!). Solche Gespräche führen die GEMA-Sachbearbeiter jeden Tag und verunsichern "ahnungslose" Veranstalter. Bei solchen Gesprächen werden keine hilfreichen Informationen gegeben!
Wie weit es die GEMA dabei treibt, zeigt der weitere Bericht von Andreas Götz:
"Als Veranstalter von Tanzabenden mit TRADITIONELLER Musik (seit 2003) war ich schnell im Blickpunkt der GEMA. Demzufolge wurde ich auch regelmäßig mit Rechnungen und Formblättern für Stücklisten bedacht. Nach einigen formalen Unstimmigkeiten (falsche Rechnungsanschrift, falscher Veranstalter, usw.) kam dann, Anfang 2005 eine weiteren Rechnung für zwei unserer Veranstaltungen (und auch für zwei Fremdveranstaltungen !). Diese wurde von mir kulanterweise dahingehend beantwortet, daß es sich bei unserem Tanz-Repertoire um TRADITIONELLE (also GEMA-frei) Musik handele und mit gleicher Post die Rechnung der GEMA zurückgeschickt. Es folgten durch die GEMA 1., 2. und letzte Mahnung mit der Drohung einer gerichtlichen Regelung. Alle Mahnungen blieben durch mich konsequenterweise unbeantwortet.
Nach einigen Monaten kam ein Einschreiben vom Mahngericht in Berlin über den Rechnungsbetrag der GEMA (~ 200 Euro) zzgl. Mahngebühr (~ 50 Euro). Dem Mahnschreiben habe ich in einem beiliegenden Formblatt, entsprechend den Vorgaben, widersprochen. Das Mahngericht verwies darauf die Angelegenheit (nach einigen Monaten) an das für mich zuständige Amtsgericht. An diesem Amtsgericht reichte die GEMA nun ihren schriftlichen Klageantrag (mit Begründung) ein. Zudem wurde seitens der GEMA die Zulassung einer Berufung beantragt, welche bei Streitwerten unter 700 Euro (?) ausgeschlossen ist. Hierauf bekam ich eine Vorladung zu einer Güteverhandlung und 3 Wochen Zeit für meine schriftliche Klageerwiderung. Jetzt erst habe ich einen Rechtsanwalt (für die formaljuristischen Rahmenbedingungen) eingeschaltet. Die GEMA-Anwälte haben auch einen örtlichen Rechtsanwalt beauftragt und kamen nicht selbst aus München. Beide Anwälte samt Richter waren somit keine Kenner der Materie. Vor dem Richter habe ich eine Gütevereinbarung abgelehnt und darauf hingewiesen, daß für traditionelle Tänze auch traditionelle Musik benötigt wird. Der Richter gab nun der GEMA wiederum 3 Wochen Zeit zu einer schriftlichen Stellungnahme, worauf die GEMA am letzt möglichen Termin ihre Klage zurück zog. Seit der fraglichen Veranstaltung waren nun fast 2 Jahre vergangen.
Den Rückzug der Klage interpretiere ich so: Die GEMA wusste von Anfang an, dass ihre Klage nicht die geringste Chance auf Erfolg hatte. Man hat aber ausprobiert, ob man den ehrenamtlichen Veranstalter nicht juristisch so unter Druck setzen kann, dass er den rechtswidrigen Forderungen der GEMA nachkommt!
 

Der Folkclub Würzburg e.V. konnte sich der permanenten Belästigung durch GEMA-Anwälte durch eine Beschwerde beim Deutschen Patentamt in München erwehren. Erst daraufhin kam es zu einem direkten Kontakt mit der GEMA-Direktion in Nürnberg und einer Beilegung des Konflikts.

Sicher sind Sie erschrocken, als Sie den Packen Papier gesehen haben, den ich Ihnen kopiert habe. Keine Angst, Sie müssen das nicht alles lesen, dürfen es aber.
Ich habe Ihnen eine Kopie der Korrespondenz zugeschickt, damit Sie sich von der Quantität und der Qualität des Schriftverkehrs ein Urteil machen können. Es ist der "Ertrag" einer gut zweijährigen ehrenamtlichen Arbeit im Bereich der gemeinnützigen Kulturpflege! Hat der Gesetzgeber das so gewollt?
Ich habe mittlerweile mein Vorstandsamt aufgegeben, weil ich nicht bereit bin meine Freizeit zu verschwenden, um seitenweise Briefe an Rechtsanwälte zu schicken, die offenbar einzig und allein Interesse daran haben, den Konflikt möglichst lang hinaus zu zögern, um der GEMA Anwaltsrechnungen stellen zu können. Ein Kontrolle der Anwaltstätigkeit im Namen der GEMA durch die GEMA findet offenkundig nicht statt. Möglicherweise ist sie ja gerade so gewollt!
Ich bin auch nicht mehr bereit, mich mit dem wirtschaftlichen Verein GEMA auseinander zu setzen, der es dem Bürger gegenüber an Achtung und Wahrhaftigkeit fehlen lässt. Die systematisch falschen Rechtsauskünfte bzw. die "Nebelkerzen", die gezündet werden, um dem Bürger die Rechtslage zu verschleiern, lassen meiner Meinung auch auf mangelnde Achtung vor dem Gesetzgeber schließen.

Auch ohne Täuschungen durch die GEMA ist die gegenwärtige Rechts¬lage nicht geeignet, die Vielfalt der traditionellen Musik zu erhalten.
(Ich zitiere aus meiner E-Mail vom30.4.2010)
"Hier ein Beispiel: Bei einem Konzert spielt die Gruppe 29 traditionelle Musikstücke, lediglich ein weiteres Stück (z.B. die "Pippi Langstrumpf-Melodie" - Filmmusik!) ist urheberrechtlich geschützt. Die GEMA stellt in diesem Fall erlaubterweise immer eine Rechnung für die gesamte Veranstaltung! Der Betrag richtet sich ausschließlich nach Raumgröße und Eintrittspreis. Man zahlt also für dreißig Stücke Urheberrechtsgebühren, so als ob man ausschließlich urheberrechtlich geschützte Stücke gespielt hätte! Das ist in diesem Beispiel das 30fache von dem, was der GEMA nach dem Urheberrecht zustehen würde. Das ist legal: Eine anteilige Berechnung ist in der genehmigten Tarifliste der GEMA nicht vorgesehen!
Die GEMA-Gebühr richtet sich nach der Raumgröße. Für eine Tanzveranstaltung braucht man aber mehr als doppelt so viel Platz wie bei einem Konzert: Jeder Besucher braucht einen Platz auf der Tanzfläche und einen Sitzplatz, um sich in den Tanzpausen auszuruhen. Der Veranstalter zahlt bei Tanzveranstaltungen für die Nutzung nur eines urheberrechtlich geschützten Musikstückes also mehr als doppelt so viel wie bei einem Konzert!
Nimmt man beide Beispiele zusammen, zahlt man bei einem Tanzabend mehr als das 60fache von dem, was der GEMA nach dem Urheberrecht eigentlich zustehen würde! Um das für einen Verein wie den Folkclub Würzburg e.V. zu quantifizieren: Einmal die Melodie 'Pippi-Langstrumpf' spielen kostet unter diesen Umständen etwa 80 bis 100 Euro!"
Im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz heißt es im §11(1): "Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, auf Grund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen." (Unterstreichung von mir) Ist das hier der Fall?
Die jetzige Praxis ist der Grund, warum der Folkclub e.V. seinen Musikern verboten hat, geschütztes Material aufzuführen und warum viele Komponisten aus der Folksparte von ihrem geistigen Eigentum materiell nicht profitieren können!
Sicher sind Ihnen bei Ihren Kontakten mit Musikvereinen, Trachtenkapellen und Blaskapellen ähnliche Klagen zu Ohren gekommen.
Ich möchte Sie bitten, sich im Verlauf der Verhandlungen über die GEMA-Petitionen für einen klaren Schutz der Veranstalter einzusetzen!
Dazu ist erforderlich:
• Die Verpflichtung der GEMA zur vollständigen und richtigen Information über die Gesetzeslage, insbesondere über die kostenfreie Nutzung der traditionellen Musik!
• Eine neutrale sachgerechte Information über das Urheberrecht muss durch eine staatliche Stelle sichergestellt werden. Ehrenamtliche brauchen vertrauenswürdige Beratung, um nicht getäuscht zu werden.
• Ebenso ist eine Kontrolle der GEMA-Aktivitäten notwendig. Die gängige Praxis hätte nie einreißen dürfen! Welche ehrenamtlich Tätigen machen sich mit der juristischen Materie soweit vertraut, dass sie beim Deutschen Patentamt Beschwerde einreichen? Wieso musste es erst zu einer Petition mit 100 000 Unterschriften kommen, bevor der Gesetzgeber aufmerksam wird?
• Beruht eine Rechnungsstellung auf einer Vermutung, so ist die Vermutung auf der Rechnung offen zu legen! Die urheberrechtlich geschützten Werke, deren Nutzung berechnet worden ist, sind zu nennen.
• Die anteilige Berechnung des urheberrechtlich geschützten Materials im Verhältnis zu allen aufgeführten Musikwerken muss verpflichtend vorgeschrieben werden! Ansonsten ist ein Einräumen der Nutzungsrechte zu "angemessenen Bedingungen" UrhWahrnG §11(1) nicht gegeben!
• Sinnvoll wäre auch eine Pauschallösung, wie sie für Jugendzentren und Kirchen existiert. Man zahlt eine geringe jährliche Pauschale und alle Veranstaltungen sind damit abgedeckt. Das wäre auch eine Entlastung des völlig überforderten Personals in den GEMA-Direktionen. Mit dem Dachverband ProFolk steht der GEMA ein kompetenter Verhandlungspartner zu Verfügung.

Jetzt bedanke ich mich für Ihre Geduld beim Lesen dieses umfangreichen Schreibens. Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich für uns und all die Mitbürger in geeigneter Weise einsetzen würden, die in ihrer Freizeit unsere Gesellschaft durch gemeinnützige Arbeit im kulturellen Sektor bereichern.

Für Nachfragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen